Sachverhalt:
Wenn ein Betrieb aufgegeben wird und in diesem Zusammenhang Gebäude(teile) in das Privatvermögen übernommen werden, so sind die stillen Reserven, also die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des betrieblichen Gebäudes (der betrieblichen Gebäudeteile) normalerweise als Aufgabegewinn zu versteuern.
