vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handelsvertreter und Betriebsausgabenpauschale, Heft 12/2005

BBi 2005, 2 Heft 12 v. 3.12.2005

Unecht umsatzsteuerbefreite Handelsvertreter wie z.B. Versicherungsvertreter können neben dem Betriebsausgabenpauschale (12 % vom Umsatz) auch die nicht abzugsfähigen Vorsteuern aus den abpauschalierten Ausgaben absetzen, wobei vereinfachend das Vorsteuerpauschale (12 % der pauschalierten Betriebsausgaben) bei der Gewinnermittlung angesetzt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!