Genussrechte sind eine Finanzierungsform, bei der die Kapitalanleger gegenüber dem Unternehmen eine Gläubigerstellung erhalten. Die Vergütungen für diese Kapitalüberlassungen sind nicht vorgeschrieben, sondern können frei geregelt werden. Möglich sind sowohl feste Verzinsungen als auch gewinnabhängige Vergütungen.
