Das Jahresende kommt näher, daher der wichtige Hinweis:
Die Zustellung von Rechnungen per Fax ist nur noch bis 31.12.2005 ohne Gefährdung des Vorsteuerabzuges zulässig. Eine ab 1.1.2006 per Fax (und ohne elektronische Signatur) übermittelte Rechnung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
