Die Änderung der Reisegebührenvorschrift wurde am 27.10.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBL I Nr. 115/2005). Das „amtliche Kilometergeld“ für PKW und Kombi wurde mit Wirkung ab 28.10.2005 (Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) von 0,356 auf 0,376 je km, also um 2 Cent erhöht.
