Ausländische Gesellschaften als Gruppenträger (§ 9 Abs. 3 KStG)
Diese müssen sowohl in der Anlage 2 zum EStG erfasst als auch vergleichbar mit den als Gruppenträger in Betracht kommenden inländischen Gesellschaften sein
Ausländische Gesellschaften als Gruppenträger (§ 9 Abs. 3 KStG)
Diese müssen sowohl in der Anlage 2 zum EStG erfasst als auch vergleichbar mit den als Gruppenträger in Betracht kommenden inländischen Gesellschaften sein
