Der Entwurf des „diesjährigen“ Abgabenänderungsgesetzes sieht auf einkommensteuerlichem Gebiet keine unmittelbaren Änderungen des Bilanzrechts vor. Nachfolgend ein Überblick über die geplanten Änderungen. Nach Beschlussfassung im Nationalrat werden wir Sie über die endgültige Fassung informieren:
Insolvenz- und Sanierungsfälle