Die ESt-Richtlinien 2000 Rz 2377 sehen bzw. sahen für die Abzinsung unverzinslicher Kundenforderungen einen großzügigen Abzinsungsprozentsatz von 1 % pro Monat, also 12 % pro Jahr vor. Bei der Bewertung der unverzinslichen Kundenforderungen konnten daher bisher unter Berufung auf diese amtliche Rechtsmeinung des Finanzministeriums entsprechende Abschläge, also Wertberichtigungen vorgenommen werden.
Die bisherige Rz. 2377 sagt Folgendes aus:
