Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen bzw. Kapitalanteilen in eine Körperschaft sieht der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2005 einige Neuerungen vor. Neu geregelt werden vor allem die „unbaren Entnahmen“, für die eine Kapitalertrag-steuerpflicht eingeführt wird.
