Reisekostenvergütungen an Dienstnehmer sind, soweit die Vorschriften über Höchstgrenzen und Belegnachweise eingehalten werden, sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Reisekostenvergütungen an Dienstnehmer sind, soweit die Vorschriften über Höchstgrenzen und Belegnachweise eingehalten werden, sowohl lohnsteuer- als auch sozialversicherungsfrei.
