Der von der Bruttolohnsumme zu zahlende Zuschlag von 0,7 % an den Insolvenz-Ausfallgeld- Fonds wird verfassungsrechtlich überprüft, da die Überschüsse dieses Fonds möglicherweise zweckwidrig verwendet wurden. Bei einem positiven Erkenntnis ist mit einem niedrigeren Beitragssatz zu rechnen.
