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Lohnnebenkosten - IESG-Zuschlag, Heft 10/2005

BBi 2005, 2 Heft 10 v. 3.10.2005

Der von der Bruttolohnsumme zu zahlende Zuschlag von 0,7 % an den Insolvenz-Ausfallgeld- Fonds wird verfassungsrechtlich überprüft, da die Überschüsse dieses Fonds möglicherweise zweckwidrig verwendet wurden. Bei einem positiven Erkenntnis ist mit einem niedrigeren Beitragssatz zu rechnen.

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