Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das BGBl 2003/134 hat sich seit 01.01.2004 die Häufigkeit des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs vor allem durch die Aufnahme neuer Eigenverbrauchstatbestände erhöht.
Als Eigenverbrauch (als eine der Lieferung gleichgestellten Entnahme) gelten neben der Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer aus dem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen auch
