Ansässigkeitsbestätigungen und Auslandseinkünfte - Bezieht ein(e) in Österreich ansässige(r) Abgabenpflichtige(r) Einkünfte, die im Ausland besteuert werden und die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland von der Steuer zu entlasten sind, müssen vielfach Ansässigkeitsbestätigungen ausgestellt werden. Diese Bestätigungen können auf Vordrucken ausländischer Steuerverwaltungen (auch in englischer oder französischer Sprache) oder auf dem allgemeinen Ansässigkeitsvordruck ZS-A erfolgen (Downloadversion unter www.bmf.gv.at ). Erlass des BMF, AÖFV 230/2004.
