Die erst im Juni 2004 erfolgte Änderung der Randzahl 946 der USt-Richtlinien hinsichtlich Umsatzsteuerpflicht von ärztlichen Gutachten wurde mit Erlass des BMF vom 28.7.2004 wieder aufgehoben.
Die Randzahl 946 erhielt wieder die Fassung vom 1.7.2004. Somit sind wiederum nur folgende ärztliche Gutachten umsatzsteuerpflichtig:
