Mit diesem künftigen Gesetz - Kurzbezeichnung ReLÄG 2004 - werden die Verordnung der EU betreffend Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung), die Modernisierungsrichtlinie der EU (Erweiterung des Lageberichtes und des Bestätigungsvermerks) und die “Schwellenwertrichtlinie" der EU in das Handelsgesetzbuch übernommen.
