Mit Bundesgesetz vom 22.6.2004 BGBl I Nr. 64/2004 wurde die Teilzeitbeschäftigung für Mütter bzw. Väter, deren Kinder nach dem 30.6.2004 geboren werden, gesetzlich geregelt. Enthalten sind diese Regelungen im Mutterschutz- bzw. Väter-Karenzgesetz.
Achtung:
Mit BGBl I Nr. 64/2004 vom 22.6.2004 wurde auch das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert. Vorgesehen sind “Beihilfen als Anreiz für Vereinbarung von Teilzeitarbeit für Eltern von Kleinkindern und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze". Diese Beihilfen können z.B. für erhöhte Aufwendungen anlässlich der Umstellung der Ablauforganisation oder wegen der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze gewährt werden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine solche Beihilfe.
