vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auswirkung des Steuerreformgesetzes 2005 auf die Lohnverrechnung 2004, Heft 7/2004

BBi 2004, 2 Heft 7 v. 3.7.2004

Ab 2004 wurden Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag eingeführt Der Absetzbetrag beträgt somit ab 1.1.2004 mit einem Kind 494 EUR, mit zwei Kindern 669 EUR, mit drei Kindern 889 EUR und für jedes weitere Kind zusätzlich 220 EUR. Das Pendlerpauschale wurde ebenfalls um durchschnittlich 15 % erhöht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!