Ab 2004 wurden Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag eingeführt Der Absetzbetrag beträgt somit ab 1.1.2004 mit einem Kind 494 EUR, mit zwei Kindern 669 EUR, mit drei Kindern 889 EUR und für jedes weitere Kind zusätzlich 220 EUR. Das Pendlerpauschale wurde ebenfalls um durchschnittlich 15 % erhöht.
