Die Energieabgabenvergütung wird an die Energiesteuerrichtlinie der EU angepasst. Diese Anpassung erfolgt lt. Regierungsvorlage vom 2.6.2004 nicht nur ab 1.1.2004 (Inkrafttreten der EU-Energiesteuerrichtlinie), sondern auch rückwirkend für 2002 und 2003.
