vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Elektronische Rechnung und Vorsteuerabzug, Heft 7/2004

BBi 2004, 1 Heft 7 v. 3.7.2004

Allgemein setzt eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug beim Empfänger berechtigen soll, das Vorliegen einer “Urkunde", also eines Schriftstückes voraus. Die Rechnung kann als Brief gesendet oder gefaxt oder auch persönlich übergeben werden. Bei der Übermittlung per Telefax sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass für die Rechnungsausdrucke haltbares und zumindest innerhalb der Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren dauerhaft lesbares Papier verwendet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!