Am 6. Mai 2005 hat der Nationalrat das Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005) beschlossen.
1. Das unschädliche Auslandseinkommen für die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich durch EU- bzw. EWR-Staatsbürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich wurde auf EUR 10.000,— angehoben (§ 1 Abs. 4 EStG - gilt ab der Veranlagung 2005).
