Unechte Mitgliedsbeiträge - Auch die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereines können umsatzsteuerpflichtige Einnahmen sein, wenn dem Mitglied dauerhaft Sportanlagen (z.B. Golfanlagen) zur Verfügung gestellt werden (Rz 34). Ausfuhr von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern - Als Ausfuhrnachweis gelten die Versendungsbelege, die Zollanmeldung der Post oder auch ein Postversandbuch bzw. Versandlisten (Rz 1087).
