Mit der neuen Gruppenbesteuerung, die durch das Steuerreformgesetz 2005 beschlossen wurde, kommt es ab der Veranlagung 2005 zu einer Beseitigung der antiquierten bisherigen Organschaftsregelung. Die Eckpunkte dieses neugeregelten Gruppenbesteuerungskonzeptes sind folgende:
Eingliederungsmerkmal