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Steuer- u. Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 4/2004

BBi 2004, 4 Heft 4 v. 3.4.2004

Änderung des Vereinsgesetzes: Nach Aufnahme des Echtbetriebes des Zentralen Vereinsregisters müssen Vereine die ZVR-Zahl (Zentrales Vereinsregister-Zahl) im Rechtsverkehr nach außen führen, also auf ihren Schriftstücken angeben (BGBL I 10/2004 vom 27.2.2004).

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