Änderung des Vereinsgesetzes: Nach Aufnahme des Echtbetriebes des Zentralen Vereinsregisters müssen Vereine die ZVR-Zahl (Zentrales Vereinsregister-Zahl) im Rechtsverkehr nach außen führen, also auf ihren Schriftstücken angeben (BGBL I 10/2004 vom 27.2.2004).
