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Lieferungen in die neuen EU-Staaten, Heft 4/2004

BBi 2004, 4 Heft 4 v. 3.4.2004

Ab 1.5.2004 liegen innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Fordern Sie rechtzeitig die UID-Nummer Ihrer Kunden aus den neuen Mitgliedsländern an und lassen Sie diese Nummern beim UID-Büro - Stufe 2 - überprüfen. Musterbriefe für Anfragen zu UID-Nummern stellt die Wirtschaftskammer in allen Sprachen der neuen Beitrittsländer zur Verfügung

(www.wko.at/eu/erw/infos/musterbriefe_uid.htm ).

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