Ab 1.5.2004 liegen innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Fordern Sie rechtzeitig die UID-Nummer Ihrer Kunden aus den neuen Mitgliedsländern an und lassen Sie diese Nummern beim UID-Büro - Stufe 2 - überprüfen. Musterbriefe für Anfragen zu UID-Nummern stellt die Wirtschaftskammer in allen Sprachen der neuen Beitrittsländer zur Verfügung
