Der Zinssatz bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen bzw. bei Arbeitgeberdarlehen wurde für Zeiträume ab 1.1.2004 von 4,5 auf 3,5 % p.a. gesenkt (AÖFV 23/2004).Die Gebührenfreiheit für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2002 wurde bis 31.12.2004 verlängert (AÖFV 53/2004).
