Das Bundesministerium hat in einer Information vom 17.2.2004 erläutert, dass der Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen nach der Rechtlage zum 1.1.1995 (also vor dem Beitritt Österreichs zur EU) zu beurteilen ist.
Das Bundesministerium hat in einer Information vom 17.2.2004 erläutert, dass der Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen nach der Rechtlage zum 1.1.1995 (also vor dem Beitritt Österreichs zur EU) zu beurteilen ist.
