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Branchen-Pauschalierungsverordnung, Heft 3/2004

BBi 2004, 1 Heft 3 v. 3.3.2004

Nach dem vorliegenden Entwurf des Finanzministers sind alle bisherigen Branchen-Pauschalierungsverordnungen (Gaststättengewerbe, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller und Sportler) letztmalig für das Veranlagungsjahr 2004 anzuwenden.

Die neue Verordnung wird ab dem Veranlagungsjahr 2005 eine Gewinn- und Vorsteuerpauschalierung für alle Branchen vorsehen.

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