Nach dem vorliegenden Entwurf des Finanzministers sind alle bisherigen Branchen-Pauschalierungsverordnungen (Gaststättengewerbe, Lebensmittelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller und Sportler) letztmalig für das Veranlagungsjahr 2004 anzuwenden.
Die neue Verordnung wird ab dem Veranlagungsjahr 2005 eine Gewinn- und Vorsteuerpauschalierung für alle Branchen vorsehen.
