Ab 1.1.2004 gelten neue Regeln für die Lieferung von Kraftfahrzeugen bzw. die Vermietung von Wohnungen und Büros an Botschaften, Konsulate und Diplomaten.
Ab 1.1.2004 gelten neue Regeln für die Lieferung von Kraftfahrzeugen bzw. die Vermietung von Wohnungen und Büros an Botschaften, Konsulate und Diplomaten.
