Durch das VfGH -Erkenntnis vom 09.10.2002, G 112/02, 113/02 wurden die Rentenbarwertfaktoren des BewG mit Ablauf des 31.12.2003 als verfassungswidrig aufgehoben.
Durch das VfGH -Erkenntnis vom 09.10.2002, G 112/02, 113/02 wurden die Rentenbarwertfaktoren des BewG mit Ablauf des 31.12.2003 als verfassungswidrig aufgehoben.
