Sachverständigengutachten für die Gebäudenutzungsdauer bei Vermietung und Verpachtung
Die Abgabenbehörde anerkannte ein vorgelegtes Gutachten für die Restnutzungsdauer nicht und setzte den gesetzlich vorgesehenen AfA-Satz von 1,5 % mit der Begründung an, dass im Gutachten nicht auf den konkreten Gebäudezustand abgestellt werde.
