Nach einem Erlass des BMF vom 30. Jänner 2004 müssen die Steuererklärungen 2003 (betreffend Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) grundsätzlich elektronisch eingereicht werden, außer die elektronische Übermittlung ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar.
Die Steuererklärungen 2003 müssen nach dem Erlass nur dann elektronisch eingereicht werden,
