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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen 2004, Heft 3/2004

BBi 2004, 2 Heft 3 v. 3.3.2004

Wurde die Unterhaltsverpflichtung nicht behördlich festgesetzt und wurde auch kein außerbehördlicher schriftlicher Vertrag abgeschlossen, kommen folgende Regelbedarfssätze zur Anwendung.

Altersgruppe

0 bis 3 Jahre

157 Euro

 

bis 6 Jahre

200 Euro

 

bis 10 Jahre

258 Euro

 

bis 15 Jahre

296 Euro

 

bis 19 Jahre

348 Euro

 

bis 28 Jahre

438 Euro

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