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Abgabenänderungsgesetz 2003 - Wichtige Änderungen der BAO, Heft 1/2004

BBi 2004, 2 Heft 1 v. 3.1.2004

Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen

Die Höchstsätze werden angehoben bei

Zwangsstrafen von EUR 2.180,- auf EUR 2.200,-, bei

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