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Abgabenänderungsgesetz 2003 - Wichtige Änderungen der BAO, Heft 1/2004
BBi 2004, 2
Heft 1 v. 3.1.2004
Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen
Die Höchstsätze werden angehoben bei
Zwangsstrafen von EUR 2.180,- auf EUR 2.200,-, bei
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