Elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung
§ 24 Abs. 3 Z 1 KSt verpflichtet - analog zur Einkommensteuererklärung - auch zur elektronischen Einreichung der Körperschaftsteuererklärung ab der Veranlagung 2003.
Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen