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UID-Nummer des Leistungsempfängers Stand 1.1.2004, Heft 1/2004

BBi 2004, 2 Heft 1 v. 3.1.2004

Im Normalfall muss die UID Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden. In folgenden Fällen ist jedoch die Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers gesetzlich vorgeschrieben:

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Nachweis für die Steuerfreiheit dieser Umsätze) - wie bisher

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