Schwerpunktmäßige Darstellung der Änderung der LStR 2002 betreffend Einnahmen und Werbungskosten:
Geldwerte Vorteile - Rz 138Keine geldwerten Vorteile stellen lediglich nicht messbare Aufmerksamkeiten dar. Davon kann jedoch bei der laufenden Abgabe von verbilligtem Treibstoff keine Rede sein; diese ist als geldwerter Vorteil zu erfassen (VwGH 29.04.2003, 99/14/0240).
