Durch die immer stärkere EDV-mäßige Vernetzung werden von Dienstnehmern und Gewerbetreibenden zunehmend Arbeiten zu Hause im Rahmen des sog. “Teleworking" erledigt. Diese wollen nun auch die dafür anfallenden Kosten steuerlich absetzen können. Durch die enge Verbindung zum privaten Bereich ist seitens der Finanzverwaltung die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmer vom Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen abhängig. Im folgenden Beitrag werden diese Voraussetzungen näher beleuchtet:
