Kilometergelder sind im Steuerrecht in sehr unterschiedlichen Formen abzugsfähig. Kostenersätze an Dienstnehmer werden anders behandelt als Kilometergelder des Unternehmers. Für den Abzug als Werbungskosten gelten wieder zusätzliche Bestimmungen.
Zunächst die Höhe der amtlichen Kilometergelder, ersichtlich aus der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten bzw. im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien 2002:
