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PKW "Luxusgrenze" ab 2005, Heft 12/2004

BBi 2004, 2 Heft 12 v. 3.12.2004

Die Angemessenheitsgrenze von Pkw und Kombi soll durch eine “Pkw-Angemessenheitsverordnung" erstmals bei der Veranlagung 2004 geregelt werden.

Der diesbezügliche Entwurf sieht Anschaffungskosten als angemessen, insoweit diese im Kalenderjahr 2004 EUR 34.000,— und ab dem Kalenderjahr 2005 EUR 40.000,— nicht übersteigen.

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