Die Angemessenheitsgrenze von Pkw und Kombi soll durch eine “Pkw-Angemessenheitsverordnung" erstmals bei der Veranlagung 2004 geregelt werden.
Der diesbezügliche Entwurf sieht Anschaffungskosten als angemessen, insoweit diese im Kalenderjahr 2004 EUR 34.000,— und ab dem Kalenderjahr 2005 EUR 40.000,— nicht übersteigen.
