In unserer letzten BBi stellten wir die geplanten Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz (Entwurf) dar. Diese erfuhren in der nun vorliegenden Regierungsvorlage folgende wesentliche Änderungen hinsichtlich Einkommensteuer:
1. Bei Zuwendungen von Privatstiftungen in Form von Vermögenswerten entfällt die Kürzung der fiktiven Anschaffungskosten um übertragene stille Reserven nach § 12 EStG und § 13 Abs 4 KStG.
