Trennungsgeld in der Bauwirtschaft
In der Bauwirtschaft gelten seit 1.5.2004 an Stelle der alten Trennungsgeldregelung steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie neue Taggelder:
Wenn die tägliche Arbeitszeit neun Stunden nicht überschreitet und die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle weniger als 100 km beträgt, stehen EUR 8,50 zu. Überschreitet die tägliche Arbeitszeit neun Stunden, stehen EUR 13,50 zu. Wird eine auswärtige Übernachtung angeordnet oder beträgt die Entfernung zwischen Wohnort und Baustelle mindestens 100 km, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Taggeld von EUR 26,40.
