Der Unabhängige Finanzsenat in Salzburg hat entschieden, dass die in den ESt-Richtlinien festgelegte steuerliche Obergrenze für PKW-Anschaffungskosten von derzeit EUR 34.000,— keine starre Grenze sein kann, sondern nach dem Verbraucherpreisindex seit 1989 zu valorisieren wäre.
