Die Umsatzsteuerrichtlinien wurden wieder einmal geändert. Die Änderungen betreffen die Eigenverbrauchsregelungen auf Grund der USt-Novelle 2004.
Daraus einige wichtige Punkte:
Die unentgeltliche Beherbergung und Verköstigung von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber ist - mit Ausnahme in der Gastronomie - ein umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch. Die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, damit diese in der Mittagspause telefonisch erreichbar sind, ist für sich allein kein Grund, von einem nicht steuerbaren Eigenverbrauch auszugehen.