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Bagatellregelung für steuerliche Zuschläge und Zinsen, Heft 9/2003

BBi 2003, 2 Heft 9 v. 3.9.2003

Die für steuerliche Zuschläge und Zinsen bisher erlassmäßig vorgesehene Bagatellregelung wurde gesetzlich verankert. Demnach werden Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Anspruchszinsen nicht festgesetzt, wenn sie EUR 50,— nicht erreichen.

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