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Auflösung von Leasingverträgen und Umsatzsteuer, Heft 9/2003

BBi 2003, 2 Heft 9 v. 3.9.2003

Geht ein Leasingnehmer in Konkurs und wird dadurch ein Leasingvertrag durch den Leasinggeber einseitig vorzeitig aufgelöst, so sind die noch ausstehenden abgezinsten Leasingentgelte als echter Schadenersatz zu werten (Keine USt-Pflicht). Das Gleiche gilt bei Vertragsauflösungen wegen Totalschadens oder Diebstahls des Leasinggegenstandes. USt-Richtlinien 2000, neue Rz. 18a.

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