vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldepflicht der innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge, Heft 9/2003

BBi 2003, 2 Heft 9 v. 3.9.2003

Ab dem dritten Kalendervierteljahr 2003 (Juli-September) müssen diese Lieferungen nach der Verordnung des BMF vom 27.6.2003, BGBl II 308/2003 mit eigenen amtlichen Vordrucken (U 17) bei dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!