Die ab der Veranlagung 2003 generell anzuwendenden InvFR 2003 (Rechtslage vor Budgetbegleitgesetz 2003 und Immobilien-Investmentfondsgesetz) dienen der einheitlichen Rechtsanwendung. Im Folgenden wird die ertragsteuerliche Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds im Betriebsvermögen von natürlichen Personen dargestellt:
Allgemeines - InvFR 2003 Rz 185 f