In einem Erlass vom 17. Juli 2003 regelt das BMF die bis Ende April 2004 vereinfachte Anmeldung zu FinanzOnline durch einen Prokuristen und vereinfachte Rücksetzung der Zugangskennungen.
1. Vereinfachte Anmeldung durch den Prokuristen
Der Unternehmer (bzw. Geschäftsführer) unterfertigt eigenhändig das ausgefüllte FinanzOnline-Anmeldeformular und stellt eine Spezialvollmacht zur Anmeldung zu FinanzOnline auf den Prokuristen aus (ohne Unterschriftsbeglaubigung).