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Kopien und Urheberrecht, Heft 9/2003

BBi 2003, 4 Heft 9 v. 3.9.2003

Nach dem geänderten Urheberrechtsgesetz sind “digitale Vervielfältigungen", also elektronische Speicherungen von Werken auf Datenträgern weder zum privaten Gebrauch noch für berufliche Zwecke erlaubt. Das zulässige Abspeichern von fremden Werken - z.B. aus dem Internet - auf die Festplatte ist daher von der Zustimmung des Urhebers abhängig.

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