Nach dem geänderten Urheberrechtsgesetz sind “digitale Vervielfältigungen", also elektronische Speicherungen von Werken auf Datenträgern weder zum privaten Gebrauch noch für berufliche Zwecke erlaubt. Das zulässige Abspeichern von fremden Werken - z.B. aus dem Internet - auf die Festplatte ist daher von der Zustimmung des Urhebers abhängig.
