Einige interessante Aussagen aus dem Protokoll über die Bundeslohnsteuertagung 2003:
Gewährung einer Zukunftsvorsorge gegen Lohnverzicht (Rz 81 ff LStR 2002)Die Steuerbefreiung für Zukunftsvorsorgemaßnahmen in Form einer Lebensversicherung ist auch zulässig, wenn die Arbeitnehmer auf den entsprechenden Lohn (EUR 300,— pro Jahr) verzichten. Das Gruppenmerkmal ist erfüllt, weil der Vorgang allen Arbeitnehmern angeboten wird. Wenn nur ein Teil dieses Angebot annimmt, ist dies für die Steuerbefreiung unschädlich.
